RoHS-Richtlinie

Die geltenden Vorschriften

Hand in Hand mit dem Qualitätsmanagement müssen die Regelungen zur Verwendung erkannter gefährlicher Rohstoffe in der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt werden.

EES hat daher beschlossen, die Bestimmungen der RoHS-Richtlinie 2011/65 / EG zu beachten, die die Regeln für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vorschreibt.

Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung von Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), sechswertigem Chrom (Cr6 +), polybromierten Biphenylen (PBB) und Diphenylpolybromethern (PBDE) bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten in der Europäischen Union.

Der Grund für die Beschränkung dieser Substanzen ist, dass sie in die Umwelt freigesetzt werden können und eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt darstellen, insbesondere wenn die Phase der Abfallbehandlung erreicht wird.